Heilpraktiker

Heilpraktiker

Heilpraktiker ist eine in Deutschland geschützte Tätigkeitsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen. Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt zu den freien Berufen im Sinne von § 18 Einkommensteuergesetz .

Die historischen Wurzeln für den Berufsstand des Heilpraktikers liegen in der Erfahrungsheilkunde, die zurückführt auf das gesamte Spektrum der alten Medizin (Hippokrates, Galen, Hildegard von Bingen, Paracelsus, Kneipp etc.) bis hin zur Heilkunde der Schamanen,  Druiden und Medizinmänner.

  Heike Niemann 

     Heilpraktikerin            

Nach der Berufsordnung ist jeder Heilpraktiker zur ständigen Fachfortbildung verpflichtet. Es sei betont, dass es wohl keine Berufsgruppe gibt, bei der die prozentuale Teilnahme an Fachfortbildungsveranstaltungen so hoch ist wie bei den Heilpraktikern. Nach einer qualifizierten Ausbildung ist es für die Heilpraktiker selbstverständlich, sich zeitlebens weiterzubilden.